AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Informationen zum Betreiber

Das gesamte Angebot auf ... www.udcs.at ... wird vom 'Urban Dance Verein Salzburg' (Johann-Lugert-Str. 10, 5020 Salzburg, Austria), nachfolgend als 'UDCS' bezeichnet, betrieben. Verantwortliche Personen sind die Mitglieder des Präsidiums. Mehr dazu unter Kontakt.

§ 2Geltungsbereich

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des UDCS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Parteien treffen ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung. Es gelten immer die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

§ 3Abschluss einer Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch auf 3 Monate. Es gibt die Möglichkeit zu jedem Quartal zu kündigen. Die schriftliche Kündigung (per Post oder E-Mail) muss 4 Wochen vor Quartalsende eingegangen sein. Wer nicht schriftlich oder fristgemäß kündigt und mit der Zahlung der Beiträge ohne Absprache mit dem UDCS aussetzt, übernimmt automatisch entstandene Bearbeitungsgebühren (pro Zahlungserinnerung ab 5 Tage nach Zahlungstermin berechnen wir 5,00 EUR). Pädagogen- oder Traineränderungen sind dem UDCS vorbehalten und stellen keinen berechtigten vorzeitigen Kündigungsgrund dar.

§ 4Zahlungsvorgänge

Der vereinbarte Monatsbeitrag muss 12 x jährlich, jeweils zum 1. oder zum 15. jeden Monats durch einen Dauerauftrag dem Konto das UDCS gutgeschrieben werden. Wir bitten darum auf den fristgerechten Eingang der Zahlung zum vereinbarten Termin zu achten. Barzahlungen sind ebenfalls möglich (Probestunden, Einzelstunden ...). Die Barzahlung von Monats- oder Semesterbeiträgen muss vorab mit dem UDCS abgesprochen werden. Nachfolgend befinden sich die offiziellen Kontodaten des 'Urban Dance Collective Salzburg (UDCS)':


Konto-Inhaber: Urban Dance Collective Salzburg
Kreditinstitut: Raiffeisenbank Salzburg

Kontonummer: 0217 3615 | Bankleitzahl (BLZ): 35000

IBAN: AT96 3500 0000 0217 3615

BIC: RVSAAT2S

§ 5 – Krankheit & Abwesenheit

Versäumte Stunden können nach vorheriger Absprache jederzeit nachgeholt werden (z.B. durch den Besuch eines anderen Kurses). Krankheit oder Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung. Für Kursteilnehmer:innen gilt bei längerer Abwesenheit über 3 Monate (bei Auslandsstudium, Schwangerschaft, Operationen, etc.) die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft. In Absprache mit dem UDCS wird im Ruhezeitraum kein Beitrag bezahlt, ebenso können auch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Über einen wirksamen Kündigungstermin hinaus können ebenfalls keine Stunden nachgeholt werden.

§ 6 – Feiertage und Ferien

Der reguläre Tanzunterricht für Kursteilnehmer:innen entfällt an gesetztlichen Feiertagen und während der amtlichen Schulferien in Salzburg ohne Nachholoptionen, da diese Zeiten in der Kalkulation der Mitgliedsbeiträge nicht mit einberechnet sind. Für die Zeit in den Sommerferien gibt es zeitweise spezielle Ferienangebote, die jeweils aktuell erstellt und im Voraus veröffentlicht bzw. publiziert werden. Dies ist ein zusätzlicher Service für unsere Kursteilnehmer:innen.

§ 7 – Unterricht

Der Unterricht wird durch den/die jeweils angegebene/n Trainer:in bzw. Tanzlehrer:in geleitet. Für den Fall der Verhinderung, Krankheit oder Abwesenheit dieser Person wird ein qualifizierter Ersatz gestellt. Das Kurs- und Trainingssystem im UDCS baut sich auf Entwicklung und der Erweiterung von Grundkenntnissen im urbanen Tanz auf. Unsere Trainer:innen und Tanzlehrer:innen sind erfahrene und geschulte Personen, die mit den Teilnehmer:inne und Kindern verantwortungsbewußt und zielstrebig arbeiten.

§ 8 – Höhere Gewalt

Der UDCS behält sich das Recht vor, aus zwingenden Gründen den Unterricht abzusagen bzw. abzubrechen (z.B. höhere Gewalt, Sicherheit der Teilnehmer:innen, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten, etc). In diesem Fall bietet der UDCS ein Ersatzprogramm (z.B. Online-Tanzunterricht, Videoklassen, Nachholtermine, etc) an. Es erfolgen keine Rückerstattungen und oder Gutschriften von bereits gezahlten Beiträgen. Ebenso wird die Zahlung der Beiträge bis auf weiteres fortgeführt.

§ 9 – Sonstiges

Minderjährige Teilnehmer müssen durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden! Für vereinsinterne Aufführungen, Shows, die Teilnahme an Wettbewerben, zusätzliche Workshops und Trainingseinheiten, Tanzreisen, Austauschprogramme und Camps fallen je nach Bedarf mögliche Zusatzgebühren an. Diese werden jedoch im Fall vorab mit Kursteilnehmer:innen, Leistungssportler:innen oder angemeldeten Teilnehmer:innen von Sonderveranstaltungen abgesprochen. Für Kursgebühren ist die offizielle Preisliste des UDCS maßgeblich. Preisänderungen sind vorbehalten, werden jedoch rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 10 – Haftungsbedingungen und Beschränkungen

Die Trainer:innen (Tanzlehrer:innen) übernehmen keine Haftung für sämtliche Aktivitäten, die während der Unterrichtszeit, jedoch außerhalb der Kursräume geschehen und für Handlungen die gegen die Anweisungen der Trainer:innen (Tanzlehrer:innen) erfolgen. Während des Unterrichts besteht eine Versicherung. Jede/r Kursteilnehmer:in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, den Anweisungen der Trainer:innen (Tanzlehrer:innen) Folge zu leisten. Im Falle von Verletzungen, die aus der Missachtung der Anweisungen von Trainer:innen (Tanzlehrer:innen) geschehen, distanziert sich der UDCS von jeglicher Haftungspflicht. Des Weiteren übernimmt der UDCS keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachtem Eigentum (Wertsachen, Garderobe, etc.).

§ 11 – Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich zur optimalen Abwicklung unserer Vereinsarbeit, zum Erbringen von Dienstleistungen und zur Abwicklung der Zahlung genutzt. Zu diesem Zweck geben wir Daten innerhalb unseres Vereins an beauftragte Personen gegebenenfalls, wenn notwendig, an verbundene Organisationen (z.B. Dach- und Fachverbände) weiter.

§ 12 – Gerichtsstand & Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Alleiniger Erfüllungsort für Produktion, Leistung und Zahlungen ist Salzburg. Gerichtsstand für alle sich aus der Mitgliedschaft unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist Salzburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der UDCS behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

§ 13 – Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass sich Bestandteile als undurchführbar herausstellen sollten oder die AGB Fehler aufweisen, so bleibt der Rest dieser AGB davon unberührt und unverändert in Kraft. Anstelle des undurchführbaren oder fehlerhaften Bestandteiles einigen sich die Vertragspartner auf eine durchführbare Lösung, die der ursprünglichen Intention des Bestandteiles am nächsten kommt.

Stand: 2. Mai 2022